Eingangsverfahren


Die Dauer des Eingangsverfahrens ist mit drei Monaten gesetzmäßig festgeschrieben. Die Leistungen im Eingangsverfahren einer WfbM erhält der behinderte Mensch zur Feststellung:

– ob die Werkstatt für den Mitarbeiter die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist

– welche Kenntnisse und Kompetenzen der Teilnehmer besitzt

– welche Bereiche und Arbeitsfelder in der WfbM oder außerhalb der Werkstatt für den Mitarbeiter in Aussicht stehen

Mit dem Eintritt in das Eingangsverfahren beginnt für jeden Mitarbeiter ein neuer und wichtiger Abschnitt in seinem Leben, welcher mit den unterschiedlichsten Gefühlen und Erwartungen verbunden ist. Für den Schulabgänger bedeutet der Wechsel in die Werkstatt, den Einstieg in das Arbeitsleben. Für den Mitarbeiter, welcher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig war, ist die Auseinandersetzung mit der Tatsache in einer Werkstatt mit behinderten Menschen zu arbeiten, von besonderer Bedeutung. Diesen neu aufgenommenen Teilnehmer soll durch das Eingangsverfahren der Start in die berufliche Bildung erleichtert werden. In dieser Zeit lernt der Teilnehmer die Bildungsbereiche und seine Bezugspersonen kennen und wird befähigt, zusammen mit den Gruppenleitern und dem Bildungsbegleiter zwischen den unterschiedlichsten Angeboten zu wählen und sich für eine oder mehrere Ausbildungsrichtungen zu entscheiden. Die berufliche Bildung erfolgt nach modularen Rahmenbildungsplänen. Sie sollen fachtheoretische und fachpraktische Basiskompetenzen vermitteln und sich am handlungsorientierten Lernen schwerpunktmäßig orientieren.