Förder- und Beschäftigungsbereich (FBB)


In den FBB werden Menschen mit Schwerstbehinderungen aufgenommen, die auf Grund der Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht in der Lage sind, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des § 136 SGB IX über das Eingangsverfahren in die einzelnen Bereiche der WfbM (BBB, AB) zu berufsfördernden und rehabilitativen Maßnahmen eingegliedert werden zu können.

Die Mitarbeiter des FBB sind in allen Bereichen des Lebens auf individuelle, spezielle intensive Förderung und Unterstützung angewiesen. Häufig sind sie zusätzlich durch Verhaltensstörungen, Sinnes- und Sprachbehinderungen, Bewegungsstörungen, Antriebsstörungen, Anfallsleiden und psychische Erkrankungen beeinträchtigt.

Sie benötigen somit zu ihrer Alltagsbewältigung und Persönlichkeitsentwicklung intensive pädagogische Betreuung sowie pflegerische und therapeutische Hilfe, um letztendlich, unter spezieller Förderung, eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft § 55 SGB IX oder entsprechend ihrer Entwicklung zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX § 33 zu erreichen.

In Eisenhüttenstadt haben wir eine Kapazität von 23 Plätzen. In unserer Zweigwerkstatt haben wir die Möglichkeit, insgesamt 6 Menschen im Förder- und Beschäftigungsbereich zu betreuen.